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Die Theaterfachschule Bongôrt-v. Roy in Leipzig bildet ab September 2012 als erste deutsche Ausbildungsstätte auch Schwerhörige und Gehörlose zu professionellen Schauspielern aus. Die Schule ist Bafög-berechtigt, d.h. Schüler erhalten für die Ausbildung zum Schauspieler Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Euro pro Monat vom Staat. Allerdings kostet die Ausbildung auch eine Studiengebühr. Diese beträgt knapp 475 Euro/Monat.
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„Gehörlose und Schwerhörige brauchen Gehörlose und Schwerhörige“, nach diesem Motto werden in der Gehörlosenfachschule Rendsburg gehörlose und schwerhörige Menschen zu Erzieher/innen, Altenpfleger/innen, Altenpflegehelfer/innen und Sozialpädagogischen Assistent/innen ausgebildet, damit sie später mit hörgeschädigten Menschen arbeiten können.
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Studierende des Ausbildungsganges zum tauben Gebärdensprachdolmetscher und Prof. Rathmann geben Feedback über Ablauf und Inhalte der Ausbildung.
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Ab 1. Juli 2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) den Zivildienst. Er steht allen Deutschen über 16 Jahren offen. Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit ist der BFD neben dem Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) eine dritte Möglichkeit, sich in einem freiwilligen Dienst zu engagieren.
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