Leiharbeiter ohne Einsatzort |
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Das bedeutet, dass die Verleihfirma dem Leiharbeiter den vereinbarten Lohn zahlen muss, ohne dass sie ihn einsetzen kann. Kein Leiharbeiter darf gezwungen werden, in dieser Zeit Urlaub zu nehmen oder deswegen gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2006 per Urteil bestätigt (Az.: 2 AZR 412/05) Weitere Artikel zum Thema: Wie lange darf ich als Leiharbeiter in derselben Firma eingesetzt werden? Die Arbeitszeit von Leiharbeitern |
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