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Für gehörlose Männer und Frauen ist es genauso selbstverständlich wie für hörende, dass sie Eltern werden möchten. Für die uninformierte Öffentlichkeit war und ist dies jedoch nicht so selbstverständlich.
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Elterngeld gibt es nicht automatisch, es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Ein Antrag auf das Elterngeld kann bei den von der Landesregierung beauftragten Ämtern - z.B. dem Einwohnermeldeamt - gestellt werden.
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Wer von Euch die Betreuung übernimmt, könnt Ihr selbst bestimmen. Allerdings müsst Ihr Euch abwechseln, wenn Ihr die vollen 14 Monate nutzen wollt. Das bedeutet, dass auch der Vater mindestens zwei Monate seine Berufstätigkeit einschränken muss. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate.
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