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Während Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub besteht Kündigungsschutz. Dies schließt auch eine eventuelle Teilzeitbeschäftigung ein. Für Väter oder Adoptiveltern gilt dies nur für die Zeit des Erziehungsurlaubs. Firmen, die zehn oder weniger Mitarbeiter haben und deshalb nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden sind, dürfen einer Mitarbeiterin vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen.
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