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Die elektronische Gesundheitskarte soll ab Anfang Oktober 2011 die Krankenversicherungskarte ersetzen. Ursprünglich sollte sie allerdings bereits vor einigen Jahren eingeführt werden. Doch nun wird sie seit Anfang des Monats durch die gesetzlichen Krankenkassen verschickt. Für die Versicherten ändert sich zunächst einmal nicht viel. Die neue Karte ist aber so gestaltet, dass ihre Funktion in den kommenden Jahren kontinuierlich erweitert werden kann. Letztendlich soll sie in Zukunft auch die komplette Patientenakte enthalten.
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Was ist neu an der Karte?
Der auffälligste Unterschied im Vergleich zur alten Krankenversicherungskarte ist das Lichtbild des Versicherten auf der Vorderseite. Die entscheidende Neuerung ist allerdings ein Mikroprozessorchip, der sich anstelle des alten Speicherchips auf der Karte befindet. Dieser „Minicomputer“ kann Daten verschlüsseln, digitale Signaturen erstellen und alle medizinischen Daten des Patienten speichern. Die vielfältigen Funktionen des Mikroprozessorchips werden allerdings erst nach und nach aktiviert.
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Gibt es eine Übergangszeit?
Ja, alle Versicherten, die noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben, können weiterhin ihre alte Karte verwenden. Die neuen Kartenlesegeräte können beide Karten lesen. In dem Fall, dass der Patient bereits eine neue Karte besitzt, sein Arzt aber noch kein neues Kartenlesegerät besitzt, wird trotzdem behandelt. In diesem Fall wird der Patient auf Papier erfasst, wie in alten Zeiten.
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Warum hat sich die Einführung der Karte so verzögert?
Die Einführung der Karte wurde vor acht Jahren beschlossen. Damals hatte aber kaum jemand mit einem so enormen technischen und organisatorischen Aufwand bei der Einführung gerechnet. Zum Beispiel kam es immer wieder zu Pannen bei der technischen Entwicklung der Karte. Außerdem gibt es bis heute große Bedenken, zum Beispiel was die Sicherheit der gespeicherten Daten angeht. Diese Frage wird sich auch in den nächsten Jahren mit jeder Funktionserweiterung der Karte wieder stellen.
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Beim Arztbesuch geht es ganz schön bunt zu. Vom Doktor ausgestellte Rezepte gibt es mittlerweile in vier verschiedenen Farben: rot, gelb, grün oder blau.
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 Arbeitnehmer, die sich mit Vorankündigung krankmelden, müssen normalerweise mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit gegenüber dem Arbeitgeber zunächst androht, dann aber tatsächlich krank wird.
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