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Du bist eine Zeitlang krank gewesen und kehrst an deinen Arbeitsplatz zurück. Das ist für manche Arbeitgeber ein Anlass, ein Krankenrückkehrgespräch zu führen. Generell ist es zulässig, dass der Arbeitgeber nach einer längeren Erkrankung ein Rückkehrgespräch mit Dir führt. Es sind dabei sind jedoch folgende Grundsätze zu beachten:
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Das Krankentagegeld ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbstständige, um Einkommensausfälle im Krankheitsfall zu vermeiden. Da gesetzlich Krankenversicherte in aller Regel ein Krankengeld beziehen, greifen auf das Krankentagegeld eher privat Versicherte zurück. Vor allem Selbstständige sichern damit ihre Arbeitskraft ab. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die kein Krankengeld erhalten
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Wenn du krank wirst und Arbeitnehmer oder Azubi bist, wird dein Lohn (Entgelt) vom Arbeitgeber weiter gezahlt. Diese Regelung nennt man „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“. Sie gilt für alle abhängig Beschäftigten (also nicht für Selbstständige): vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Teilzeitkräfte, Ferienaushilfen, Studentenjobs und
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Wenn dein Chef es möchte, musst du schon für den ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im November so entschieden (Aktenzeichen 5 AZR 886/11). Bekannt ist die Regelung, dass erkrankte Mitarbeiter spätestens am dritten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest, den „gelben Zettel“, vorlegen müssen. Das ist in den meisten Betrieben so üblich
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Wenn ein Arbeitnehmer bereits sechs Wochen krank ist, endet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber und wird durch das Krankengeld ersetzt. Dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Auch Eltern von kranken Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten, wenn sie wegen der Betreuung des kranken Kindes nicht arbeiten gehen können.
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Beim Arztbesuch geht es ganz schön bunt zu. Vom Doktor ausgestellte Rezepte gibt es mittlerweile in vier verschiedenen Farben: rot, gelb, grün oder blau.
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