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Wohnung: Nebenerwerbsgründer arbeiten oft zu Hause. In einer Eigentumswohnung ist dies in der Regel kein Problem. Es sei denn, die Tätigkeit verursacht nachbarschaftliche Störungen, wie Lärm, Publikumsverkehr oder Ähnliches. Das Nebengewerbe in einer Mietswohnung auszuüben, ist meist laut Mietvertrag nicht erlaubt. Eine nicht erlaubte geschäftliche Nutzung kann zu einer Kündigung führen.
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 Zum Arbeitslosengeld I darf man den Freibetrag von 165 Euro hinzu verdienen. Diese 165-Euro-Grenze gilt nicht für Nebenjobs, die Arbeitslose bereits wenigstens 18 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hatten.
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 Heutzutage reicht vielen Arbeitnehmern ein Einkommen nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher suchen sie sich einen Zweit- oder Nebenjob. Diesen muss der Arbeitnehmer normalerweise von seinem Hauptarbeitgeber genehmigen lassen.
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