Nebenjob
Selbstständig im Nebenberuf, Teil 2 Drucken E-Mail

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dgs_button_gruen_transparentWohnung: Nebenerwerbsgründer arbeiten oft zu Hause. In einer Eigentumswohnung ist dies in der Regel kein Problem. Es sei denn, die Tätigkeit verursacht nachbarschaftliche Störungen, wie Lärm, Publikumsverkehr oder Ähnliches. Das Nebengewerbe in einer Mietswohnung auszuüben, ist meist laut Mietvertrag nicht erlaubt. Eine nicht erlaubte geschäftliche Nutzung kann zu einer Kündigung führen.

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Sonderfall: Arbeitslosengeld I (ALG I) und Nebenjob Drucken E-Mail

arbeitslosengeld_i_nebenjob_2.jpgdgs_button_gruen_transparent.pngZum Arbeitslosengeld I darf man den Freibetrag von 165 Euro hinzu verdienen. Diese 165-Euro-Grenze gilt nicht für Nebenjobs, die Arbeitslose bereits wenigstens 18 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hatten.

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Nebenjob: Genehmigung notwendig? Drucken E-Mail

genehmigung_notwendig.jpgdgs_button_gruen_transparent.png Heutzutage reicht vielen Arbeitnehmern ein Einkommen nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher suchen sie sich einen Zweit- oder Nebenjob. Diesen muss der Arbeitnehmer normalerweise von seinem Hauptarbeitgeber genehmigen lassen.

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Selbstständig im Nebenberuf, Teil 1 Drucken E-Mail

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dgs_button_gruen_transparentFür viele Existenzgründer bietet es sich an, zunächst nebenberuflich selbstständig zu arbeiten. Das hat den Vorteil, dass der Hauptberuf ein regelmäßiges Einkommen sichert und die Selbstständigkeit nicht sofort für den gesamten Lebensunterhalt reichen muss. Als nebenberuflicher Existenzgründer solltest du allerdings ein paar Dinge beachten:

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Arbeitslosengeld I (ALG I) und Nebenjob Drucken E-Mail

arbeitslosengeld_i_nebenjob.jpgdgs_button_gruen_transparent.png Arbeitslose können zusätzlich zum Arbeitslosengeld I (ALG I) Geld mit Nebenjobs verdienen. Ab einem zusätzlichen Verdienst von über 165 Euro wird das Arbeitslosengeld allerdings gekürzt.

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Nebenjob: Mögliche Folgen Drucken E-Mail

moegliche_folgen.jpgdgs_button_gruen_transparent.pngMeldet ein Arbeitnehmer seinen Nebenjob nicht an oder lässt ihn nicht genehmigen, so muss er mindestens mit einer Abmahnung rechnen. Auch eine Kündigung kann die Folge sein.

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