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Für dich als schwerbehinderter Arbeitnehmer ist dein Urlaubsanspruch im "Bundesurlaubsgesetz" (BUrlG) und im "Sozialgesetzbuch IX" (SGB IX) geregelt. Wenn du unter 18 Jahren bist, dann gibt es besondere Regelungen, die du im "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" (JArbSchG) findest.
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Grundsätzlich nicht! Der Urlaub wird dir vom Arbeitgeber erteilt. Der Arbeitgeber bestimmt also auch den Zeitpunkt deines Urlaubs. Der Arbeitgeber muss jedoch folgende Regeln beachten:
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Wenn du Urlaub genommen hast und wirst krank, dann wird dir die Zeit, in der du krank bist, nicht als Urlaub angerechnet, wenn du eine ärztliche Bescheinigung hast. Du wirst diesen Urlaub, in unserem Beispiel eine Woche, dann nach Absprache mit deinem Arbeitgeber nachholen können.
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Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) sind ganz normale Arbeitstage. Wenn du als Arbeitnehmer an diesen Tagen frei haben willst, musst du dir jeweils einen Tag Urlaub nehmen.
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Ja, als Schwerbehinderter hast du das Recht auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr. Dieses Recht gilt für alle Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Das ist im § 125 im Sozialgesetzbuch IX gesetzlich vorgeschrieben
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Bald ist es wieder so weit. Der Karneval beginnt und gerade im Rheinland kann man sich dem Einfluss der so genannten fünften Jahreszeit kaum entziehen. Feiern ist angesagt und viele gehen wie selbstverständlich davon aus, dass – zumindest in den Karnevalshochburgen - Weiberfastnacht und Rosenmontag Feiertage sind. Aber stimmt das?
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Wahrscheinlich hast du das Wort „Erholungsurlaub“ irgendwo schon mal gesehen. Mit Erholungsurlaub ist der normale Jahresurlaub gemeint, der jedem Arbeitnehmer zusteht.
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