Die Gesetze zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (SGB IX) sieht vor, dass Gehörlose einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten notwendiger Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter haben. Wie du diese Hilfe in Anspruch nehmen kannst und was man dabei beachten muß, erfährst du hier.
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