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 Das Sozialgesetzbuch IX enthält Vorschriften für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Es trat am 1. Juli 2001 in Kraft. Das SGB IX bewirkt, dass Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit sowie schnellere und bessere Unterstützung bekommen. So können Gehörlose z.B., dank der rechtlichen Regelung im SGB IX, Finanzierung für selbstorganisierte Arbeitsassistenz bekommen.
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