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Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer gemacht werden. Damit die Kündigung eines Arbeitsvertrags gesetzlich gilt, muss sie in schriftlicher Form erfolgen. Dabei ist der elektronische Weg, z.B. Email, nicht erlaubt. Am besten schreibt man einen Kündigungsbrief. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist dies folgendermaßen festgehalten:
BGB § 623 Schriftform der Kündigung Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
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Wenn du als Arbeitnehmer deinen Arbeitsvertrag kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann musst du beim Arbeitsamt einen wichtigen Grund dafür angeben können. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist z.B. eine Arbeitsvertragsverletzung durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber z.B. den Lohn nicht bezahlt, du am Arbeitsplatz sexuell missbraucht wirst oder der Arbeitgeber gegen gesetzliche bzw. tarifliche Bestimmungen verstößt, dann hast du einen wichtigen Grund für eine Kündigung. Nach der Kündigung mußt du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden.
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Es gibt drei unterschiedliche Gründe, aus denen jemand gekündigt werden kann: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt.
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Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz, der im Sozialgesetzbuch IX gesetzlich festgeschrieben ist: Wenn ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen will, so braucht er zunächst die Zustimmung des Integrationsamts. Das versteht man unter Kündigungsschutz. Wird die Kündigung ohne diese Zustimmung erteilt, ist sie unwirksam.
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BGB §622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
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Fristlose Kündigung, auch „außerordentliche Kündigung“ genannt, wird eine Kündigung bezeichnet, bei der das Arbeitsverhältnis beendet wird, ohne dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Für eine fristlose Kündigung muss der Kündigende wichtige Gründe haben. Der Gesetzestext dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht folgendermaßen aus:
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