Die Gründung einer GmbH ist kompliziert
- Wer eine GmbH gründen will, braucht einen Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag muss vom Notar beurkundet werden.
- Die GmbH wird dann im Handelsregister eingetragen, wenn jeder Gesellschafter 1/4 oder 25% seiner Stammeinlage eingezahlt hat und sie zusammen mindestens 12.500 € Geld und Sacheinlagen haben.
Die Eintragung ins Handelsregister hat konstitutive Wirkung
( = ist rechtswirksam).
Außerdem hat die GmbH viele Nachteile im Vergleich zu ausländischen Rechtsformen.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH sind dort einfacher und es muss auch nicht soviel Mindestkapital eingebracht werden.
Ein Beispiel ist das englische "limited (ltd.)"
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