Wie wird der Verlust verteilt?
Die Verlustverteilung wird auch im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Wenn im Gesellschaftsvertrag keine Regelung steht, gilt die allgemeine Regelung des HGB:
Verluste werden nach „Köpfen“ verteilt, also gleichmäßig auf alle Gesellschafter.
| |
Eva |
Michael |
Insgesamt |
| Einlagen |
100.000 € |
50.000 € |
150.000 € |
| Verlust |
25.000 € |
25.000 € |
50.000 € |
|