| BWL - Kurs I Unternehmens- formen - Kapitel 2 - Personen- gesellschaft - Lektion 3 - OHG |
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Für die Gründung einer OHG sind mindestens zwei Partner (= Gesellschafter) notwendig. Es sollte ein schriftlicher Vertrag gemacht werden, damit es keine Missverständnisse gibt, welche Aufgaben die einzelnen Gesellschafter übernehmen. Dieser Vertrag heißt Gesellschaftsvertrag. Darin werden alle wichtigen Rechte und Pflichten der Partner festgehalten.
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