Urlaub für Arbeitslose? Drucken E-Mail

urlaub_fuer_arbeitslose dgs_button_gelb_transparentArbeitslose, die Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten, können für bis zu drei Wochen im Jahr in Urlaub fahren, ohne ihren Anspruch auf ALG I zu verlieren. Wichtig ist, dass der Urlaub vor Reiseantritt beim Arbeitsvermittler beantragt wird. Dabei rät die Arbeitsagentur, die Genehmigung kurzfristig zu beantragen. Denn der Arbeitsvermittler darf einer „Ortsabwesenheit“ nur dann zustimmen, wenn im Urlaubszeitraum absehbar keine Bewerbungstermine oder Weiterbildungsmaßnahmen anstehen. Eine langfristige Urlaubsplanung ist unter diesen Umständen also nicht möglich.

Wer länger als drei Wochen verreist, bekommt grundsätzlich nur für die ersten drei Wochen ALG I. Dabei müssen Arbeitslose beachten, dass sie bei einem länger als drei Wochen andauernden Urlaub kein Geld bekommen. Zusätzlich mindert sich auch die Anspruchsdauer auf ALG I. Wer länger verreisen will oder muss, sollte möglicherweise eine vorübergehende Abmeldung vom Leistungsbezug in Erwägung ziehen. Das ist in diesem Fall vielleicht sinnvoller, als ein Urlaubsantrag.

Weitere Informationen:
http://www.arbeitsagentur.de

 
Der Ein-Euro-Job Drucken E-Mail
euro_job.jpgdgs_button_gelb_transparent.pngImmer wieder wird in Deutschland über „Ein-Euro-Jobs“ diskutiert. „Ein-Euro-Jobs“ sind Tätigkeiten, denen Arbeitslose während ihrer Arbeitslosigkeit nachgehen. Die offizielle Bezeichnung für den „Ein-Euro-Job“ ist „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“.
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Arbeitslosengeld I: Teilzeit-Bonus Drucken E-Mail
alg1_teilzeitbonus.jpgdgs_button_gelb_transparent.pngÄhnlich wie die Sonderregelung zum Vorjahresgehalt funktioniert der Teilzeit-Bonus: Er gilt für alle, die in den letzten drei Jahren vor dem Arbeitsplatzverlust ihre Arbeitszeit verkürzt haben.
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Arbeitslos? Drucken E-Mail

anzeige_mediengestalter dgs_button_gelb Du bist arbeitslos  und weißt nicht, was du jetzt tun kannst? Das Team von Spectrum 11 hat drei Filme zum Thema "Arbeitslos, was nun?" gedreht. Die Filme geben dir wichtige Informationen zu den ersten Schritten, die du unternehmen musst. Sie können dir Mut machen, den Kopf nicht hängen zu lassen und in dieser schwierigen Zeit durchzuhalten.

  Arbeitslos, was nun? (1/3 ) (2/3 ) (3/3 )

 
Arbeitslosengeld I: Vorjahresgehalt Drucken E-Mail

alg1_vorjahresgehalt.jpgdgs_button_gelb_transparent.pngManchmal haben Arbeitnehmer im Jahr vor dem Jobverlust bereits weniger verdient, als zuvor. Z.B. weil sie auf Lohn verzichtet haben, um ihren Arbeitsplatz zu retten. In solchen Fällen greift eine Härtefallregelung.

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ALG I: Bestandsschutz Drucken E-Mail
alg1_bestandsschutz.jpgdgs_button_gelb_transparent.pngArbeitslose sollten die Bestandsschutzregel kennen. Danach ist die einmal erreichte Höhe des ALG I bei erneuter Arbeitslosigkeit für zwei Jahre gesichert.
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Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit (1/5) Drucken E-Mail
In einer Serie von 5 Videos stellen wir verschiedene Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit vor.arbeitslosigkeit_waskannmantun_a.jpg
 
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