urlaub_prakt

dgs_button_blauOb du im Praktikum auch Urlaub bekommst, hängt davon ab, was für ein Praktikum du machst. Ist es ein Pflichtpraktikum, so erwirbst du dort keinen Anspruch auf Urlaub. Ist es ein freiwilliges Praktikum, so gelten die gleichen Regeln, wie bei Angestellten: Du erwirbst Urlaubsanspruch und wenn du krank bist musst du die Tage nicht ans Praktikum anhängen.

Der Urlaubsanspruch von freiwilligen Praktikanten wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach stehen dir mindestens 24 Tage Urlaub pro Jahr (zwei Tage pro Monat) zu. Wenn dein Praktikum zum Beispiel zwei Monate dauert, so hast du Anspruch auf vier Tage Urlaub. Bei ganz kurzen Praktika, zum Beispiel für nur wenige Tage, entfällt der Urlaubsanspruch.
Außerdem hängen die Urlaubstage von deinem Alter ab. Unter 16-Jährige haben 30 Tage, unter 18-Jährige 25 Tage Urlaub pro Jahr.

Weitere DGS-Videos rund um deinen Urlaub

Hier findest du weitere Vibelle-Videos zum Thema "Praktikum"