bezahlung_prakt

dgs_button_blauDie Frage, ob ein Praktikum bezahlt wird, lässt sich nicht so einfach beantworten. Zunächst einmal unterscheidet man zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Das Pflichtpraktikum ist Teil einer Ausbildung: Zum Beispiel musst du für das Fachabitur verpflichtend ein Praktikum absolvieren. Auch die Praktika, die du während deiner Schulzeit machen musst, sind Pflichtpraktika. Ein freiwilliges Praktikum kannst du zum Beispiel in den Schulferien machen, um einen bestimmten Beruf näher kennenzulernen.

 


Bei einem Pflichtpraktikum gibt es normalerweise keine Bezahlung. Jedenfalls hast du kein Recht darauf. Du kannst aber durchaus fragen, ob eine kleine Entlohnung nicht doch möglich ist.
Freiwillige Praktika müssen dagegen entlohnt werden. Die Höhe der Bezahlung ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Das Berufsbildungsgesetz schreibt nur vor, dass die Bezahlung angemessen sein muss. Es ist also Ermessenssache des Chefs, wie hoch die Bezahlung für dein freiwilliges Praktikum ausfällt.
In manchen Branchen regelt der Tarifvertrag, was Praktikanten verdienen sollen. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber sich natürlich an die tariflichen Vorgaben halten und dein Praktikum dementsprechend entlohnen.

 

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