bundesfreiwilligendienst

dgs_button_rot_transparent.pngAb 1. Juli 2011 ersetzt der Bundesfreiwilligendienst (BFD) den Zivildienst. Er steht allen Deutschen über 16 Jahren offen. Nach oben gibt es keine Altersgrenze. Damit ist der BFD neben dem Freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen ökologischen Jahr (FÖJ) eine dritte Möglichkeit, sich in einem freiwilligen Dienst zu engagieren.

Gerade für Jugendliche, die nicht wissen, was sie genau nach der Schule machen wollen, bieten diese freiwilligen Dienste eine gute Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren.

Ein BFD dauert zwischen sechs und 24 Monaten und kann zu jedem Monatsanfang begonnen werden. Man ist im BFD vollzeitbeschäftigt. Alle Stellen, die bisher Zivildienststellen angeboten haben, werden den BFD anbieten. Das sind Wohlfahrtsverbände, Vereine, soziale Einrichtungen und Kommunen.  

Wer einen BFD leistet, erhält ein Taschengeld sowie Unterkunft und Verpflegung. Die Höhe des Taschengeldes variiert je nach Träger und Arbeitsstelle. Als gesetzliche Vorgabe gelten maximal 330 Euro pro Monat. Alle Engagierten sind sozial- und gesetzlich unfallversichert. Der Kindergeldanspruch bleibt wie auch beim FSJ oder FÖJ bestehen.

Weitere Videos zum Thema Berufsvorbereitung:

Das Berufsvorbereitungsjahr

Freiwilligendienste in Übersee

DGS-Videos zum Thema "Freiwilligendienst für Gehörlose":

Inna Spharber: Freiwilligendienst in Kamerun

Freiwilligendienste - Eine Möglichkeit der Berufsorientierung

Weltwärts alle inklusive ? Freiwilligendienste in aller Welt!

Freiwilligendienst für Gehörlosenschule in Ugand