Ab Januar wird das Kindergeld um 20 Euro pro Sprössling steigen. Für das erste und zweite Kind werden Eltern dann 184 Euro (jetzt: 164 Euro) bekommen, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Der Kinderfreibetrag wird darüber hinaus von momentan 6.024 Euro auf 7.008 Euro erhöht.
Für gehörlose Männer und Frauen ist es genauso selbstverständlich wie für hörende, dass sie Eltern werden möchten. Für die uninformierte Öffentlichkeit war und ist dies jedoch nicht so selbstverständlich.
Ab der Geburt des Kindes besteht die Möglichkeit Elterngeld zu beantragen. Bis zu 14 Monate lang erhältst Du oder Dein Partner, wenn Ihr für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzt, 67 Prozent Eures Nettoeinkommens.
Elterngeld gibt es nicht automatisch, es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Ein Antrag auf das Elterngeld kann bei den von der Landesregierung beauftragten Ämtern - z.B. dem Einwohnermeldeamt - gestellt werden.
Auch Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag wird nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Wer von Euch die Betreuung übernimmt, könnt Ihr selbst bestimmen. Allerdings müsst Ihr Euch abwechseln, wenn Ihr die vollen 14 Monate nutzen wollt. Das bedeutet, dass auch der Vater mindestens zwei Monate seine Berufstätigkeit einschränken muss. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, gibt es das Elterngeld nur 12 Monate.