2-versicherungspflichtige jobs

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Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptjob eine dauerhafte Nebenbeschäftigung mit Einkünften von mehr als 450 Euro haben, sind für diesen Zweitjob sozialversicherungspflichtig.

Dafür erwerben die Doppeljobber auch für beide Jobs Rentenansprüche und erhalten nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld für beide Jobs. Geht einer der Jobs verloren, so erhält der Arbeitnehmer entsprechend Teilarbeitslosengeld

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