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Frührentner: Wer ein vorzeitiges Altersruhegeld oder eine volle  Erwerbsminderungsrente bezieht, darf ab 2013 monatlich bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Bisher waren 400 Euro erlaubt, ohne dass die Rente gekürzt wird
Schüler/Studenten: Auch wenn der 400-Euro-Job zum 450-Euro-Job wird,

dürfen Empfänger von Bafög weiterhin im Schnitt höchstens 400 Euro pro Monat hinzuverdienen. Anderenfalls wird die staatliche Förderung gekürzt.
Familienversicherte: Beitragsfrei familienversicherte Ehepartner und Kinder dürfen ab 2013 bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Das gilt jedoch nur für geringfügige Beschäftigung, also die sogenannten Minijobs. Einkünfte aus anderen Quellen, wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen dürfen nicht mehr als 385 Euro betragen, ansonsten ist eine beitragsfreie Familienversicherung nicht weiter möglich.

Weitere Vibelle-Videos zum Thema "Minijob":

Minijob und Rente

400-Euro-Job wird zum 450-Euro-Job

Rentenversicherungspflicht im Mini-Job