Meldet ein Arbeitnehmer seinen Nebenjob nicht an oder lässt ihn nicht genehmigen, so muss er mindestens mit einer Abmahnung rechnen. Auch eine Kündigung kann die Folge sein.
MERKE: Arbeitnehmer sollten Haupt- und Nebenjob sauber voneinander trennen. Erledigt ein Arbeitnehmer nebenberufliche Aufgaben in seiner Hauptarbeitszeit, so riskiert er eine Abmahnung oder Kündigung. Auch sollte ein Arbeitnehmer Geräte wie Fax, Telefon oder Drucker beim Hauptarbeitgeber nicht für den Nebenjob nutzen.