Wenn Du infolge einer Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig bist, hast Du wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung - für längstens 42 Tage wegen derselben Erkrankung - entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
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