Ja, wenn Du schwanger bist, dann gilt das Mutterschutzgesetz auch für Dich als Minijobberin. Der Arbeitgeber ist
im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, Dir als Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Deinen Lohn fortzuzahlen.
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