Wenn Du angestellt bist und dort mehr als 400 Euro verdienst, dann gehst Du einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach. Wer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Job ausüben.
Jeder weitere zusätzliche 400-Euro-Job wird mit der Hauptbeschäftigung addiert und ist damit in der Regel versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer muss dann Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Lediglich für die Arbeitslosenversicherung sind keine Abgaben zu entrichten. Werden mehrere 400-Euro-Jobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt, ist der Job sozialversicherungsfrei, der als erstes aufgenommen wurde.
Weitere Artikel zum Thema "Minijob":
Minijob in einem Privathaushalt: Wie werde ich angemeldet?
Minijob: Was geschieht nach der Anmeldung?
Wie viele Stunden muss ich für 400 Euro arbeiten?
Wie viel Steuern muss ich zahlen?
Gilt der Mutterschutz auch für Minijobberinnen?
Mehrere Minijobs gleichzeitig machen?
Rentenanspruch durch Minijobs?
Rentenversicherungsbeiträge aufstocken?
Ein Link funktioniert nicht? Bitte meldet uns den Fehler an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!