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dgs_button_gruen_transparent.pngWenn Du angestellt bist und dort mehr als 400 Euro verdienst, dann gehst Du einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nach. Wer einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, darf einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Job ausüben.

Jeder weitere zusätzliche 400-Euro-Job wird mit der Hauptbeschäftigung addiert und ist damit in der Regel versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer muss dann Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zahlen. Lediglich für die Arbeitslosenversicherung sind keine Abgaben zu entrichten. Werden mehrere 400-Euro-Jobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt, ist der Job sozialversicherungsfrei, der als erstes aufgenommen wurde.

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