Wenn Du nur zwei Monate in einem Minijob arbeitest, dann handelt es sich um einen kurzfristigen Minijob. Die Höhe der Entlohnung ist bei kurzfristigen Minijobs nicht relevant.
Verdienst Du jedoch mehr als 400 Euro im Monat, wird die "Berufsmäßigkeit" der Tätigkeit geprüft, d.h. ob Du durch den kurzfristigen Minijob Deinen Lebensunterhalt bestreitest. Stellt das Geld, das Du mit dem Minijob verdienst, Deinen Haupterwerb dar, darfst Du den Job nicht beitragsfrei ausüben. Arbeitslose etwa, die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, sind für kurzfristige Minijobs nur unter der Auflage zugelassen, dass sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Bekommen sie mehr, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig. Wenn Du allerdings einer Hauptbeschäftigung nachgehst und nebenher für zwei Monate einen kurzfristigen Minijob bekommst, dann gilt der Job als nicht "berufsmäßig". Auch Schüler, Studenten, Hausfrauen oder -männer und Rentner dürfen in einem kurzfristigen Minijob ohne Einkommensobergrenze arbeiten.
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