Du hast einen Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen in dem Betrieb, in dem Du arbeitest üblich bzw. tarifvertraglich geregelt sind.
Beispiel: In Deinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Arbeitsstunden vorgesehen, das sind 25 Prozent der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten mit 38 Stunden im gleichen Betrieb. Das Urlaubsgeld des Vollzeitbeschäftigten beträgt 600 Euro, in diesem Fall kannst Du das anteilige Urlaubsgeld von 150 Euro beanspruchen. Beim Weihnachtsgeld wird genauso verfahren.
Allerdings musst Du aufpassen, dass mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht die 400-Euro-Grenze (ab 2013 450-Euro-Grenze) überschritten wird. Deine Beschäftigung wird dann versicherungs- und beitragspflichtig. Um das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens 4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro Urlaubsgeld) ergibt.
Nur jeder zweite Arbeitnehmer bekommt Weihnachtsgeld
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