Gute Nachrichten für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen im Westen der Bundesrepublik: Alle Leistungen im Zusammenhang mit qualifizierter Taubblinden-Assistenz können jetzt über die Kassen abgerechnet werden. Nordrhein-Westfalen ist das erste und bisher einzige Bundesland mit einer solchen Regelung. Der Taubblinden-Assistenten-Verband e. V. als berufliche Interessenvertretung der AssistentInnen
weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nur Mitglieder des Verbandes mit anerkannter Ausbildung mit den Krankenkassen in NRW abrechnen dürfen. Hintergrund: Der Vertrag wurde von den Krankenkassen ausschließlich mit dieser Gruppierung ausgehandelt.
Lehrbuch Taubblinden-Assistenz
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