Die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland begann im Deutschen Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts. Das Deutsche Kaiserreich war damit weltweit Vorreiter beim Aufbau staatlicher Sozialsysteme. Bereits 1813 trat in Preußen ein Gesetz in Kraft, das die Gründung von Krankenkassen für Arbeiter erlaubte. 1883 wurde die gesetzliche Krankenkasse eingeführt.
Ab diesem Zeitpunkt waren alle deutschen Arbeitnehmer gegen den Krankheitsfall versichert. Bis dahin mussten viele Arbeitnehmer den Einkommensausfall bei Krankheit selbst tragen oder waren auf karitative Stellen, wie kirchliche oder andere Hilfswerke angewiesen. Bereits 1884 beschließt der Reichstag die Einführung einer gesetzlichen Unfallversicherung. 1889 folgt die Altersversicherung. Damals lag das Renteneintrittsalter bei 70 Jahren. 1927 wurde dann die Arbeitslosenversicherung eingeführt und 1995 die letzte der fünf gesetzlichen Sozialversicherungen, die Pflegeversicherung. Heute machen die Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung etwa 20% des Bruttoeinkommens aus.
Die Deutsche Sozialversicherung
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