In früheren Zeiten wurde die Versorgung im Alter durch den Familienverband sichergestellt. Die jeweils leistungsfähige Generation musste die alternde Generation mitversorgen. Die Alten bekamen Wohnraum, Heizmaterial, Kleidung und eventuell ein Taschengeld. Damit dieses System funktionierte, waren vor allem eine ausreichende Kinderzahl und ein eigenes Haus oder Grundbesitz sehr wichtig.
Mit der aufkommenden Industrialisierung konnte die familiäre Altersvorsorge immer häufiger nicht sichergestellt werden. Daher wurden bereits ab dem 17. Jahrhundert erste staatliche Pensionssysteme eingerichtet. Im 18. Jahrhundert kamen betriebliche Altersversorgungen hinzu. Ende des 19. Jahrhunderts führte Bismarck mit seiner Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente ein: Die Arbeitnehmer gaben einen Teil ihres Einkommens an die Rentenversicherung, die sparte das Geld und konnte es den Arbeitnehmern später wieder auszahlen. Man nennt dieses System auch kapitalgedeckt.
Im 20. Jahrhundert ging das aufgebaute Kapital der Rentenversicherung jedoch durch die zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren. Nun stellte man in den 1950er Jahren auf das Umlagesystem um, bei dem die aktuell arbeitende Generation die Rente der parallel in Ruhestand befindlichen bezahlt.
Die Verantwortung für die Altersvorsorge ist also im Laufe der letzten 400 Jahre vom Familienverband auf den Staat bzw. die Gemeinschaft der Versicherten übergegangen. Seit den 1990er Jahren wird zusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung auch die individuelle Verantwortlichkeit für die Altersvorsorge wieder stärker betont. Daher stützt sich die Altersvorsorge in Deutschland aktuell auf drei Säulen: die gesetzliche, die betriebliche und die private Vorsorge.
Weitere DGS-Videos zur Rente:
Gesetzliche Altersvorsorge (Deutschland)
Betriebliche Altersversorgung (Deutschland)