Die "Mütterrente" ist keine eigenständige ?Rente?, sondern ein Bestandteil der Rente von Eltern. Sie muss nicht beantragt werden, da die Daten zur Kindererziehung in den meisten Fällen bereits bekannt sind.
Eine ?Mütterrente? bekommen Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Sie erhalten für die Erziehung jedes Kindes ab dem 1. Juli 2014 einen zusätzlichen Entgeltpunkt.
Je mehr Entgeltpunkte ein Arbeitnehmer sammelt, desto höher fällt seine Rente aus. Der zusätzliche Entgeltpunkt der Mütterrente führt derzeit (2014) zu einer Erhöhung der Rente von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten.
Wichtig für den Erhalt einer ?Mütterrente? ist, dass die Erziehungszeiten im Rentenversicherungskonto gutgeschrieben sind. Eine Beratung zur Rente/Mütterrente bietet die deutsche Rentenversicherung am Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen an.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung