p_konto

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Ab dem 1. Januar 2012 gibt es ein neues Gesetz. Wenn Dein Konto gepfändet wird, kann das gesamte Geld auf dem Konto an die Gläubiger (bei denen du Schulden hast) überwiesen werden. Die Bank wird ab Januar alle eingehenden Gelder an die Gläubiger auszahlen ? auch die Sozialleistungen.

Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn du dein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lässt, bleibt monatlich ein pfändungsfreier Betrag auf dem Konto. Mit diesem Geld kannst du dann die lebensnotwendigen Dinge wie Lebensmittel, Strom und Miete bezahlen.  


Das P-Konto ist ein Girokonto, auf dem du nicht ins Minus geraten kannst. Es ist also ein ganz normales Girokonto ohne Dispokredit, welches auf Antrag mit dem Vermerk P-Konto versehen wird. Nur bereits bestehende Girokonten können in ein P-Konto umgewandelt werden. Diese Umwandlung dauert in der Regel vier Tage, nachdem eine entsprechende Erklärung von Dir bei deiner Bank eingetroffen ist. Die Anträge für diese Erklärung bekommst du von deinem Kundenberater in der Bank oder auf schriftlichem Wege wie z.B. beim Online-Banking.
ACHTUNG: Ganz wichtig für alle die schon eine Pfändung haben! Letzter Termin für die Einrichtung eines P-Kontos ist der 27.12.2011.