Bis auf wenige Ausnahmen zahlt jeder Arbeitnehmer in Deutschland Sozialabgaben. Zu den Sozialabgaben zählen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Sie werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen und an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet.
Die Sozialabgaben teilen sich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu ungefähr gleichen Teilen.
In einigen Fällen besteht die Beitragspflicht nur in der Rentenversicherung, z. B. bei Werksstudenten. Ein 400-Euro-Job ist nicht versicherungspflichtig und deshalb von Sozialabgaben befreit. Trotzdem besteht die Möglichkeit freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, damit die zukünftige Rente dadurch etwas höher ausfällt.