Die Grenzen für die Versicherungspflicht und für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt um jeweils 100 Euro. Beitragsfrei sind damit Einkommen bis 5500 Euro in Westdeutschland und 4650 Euro in Ostdeutschland.
Bei der Pflege- und der Krankenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen um 75 Euro auf 3750 Euro.
Darüber hinaus soll auch die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung um 75 Euro auf dann 3.750 Euro (sowohl in West- als auch in Ostdeutschland) erhöht werden.