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dgs_button_grau_transparent.pngRENTEN: Zum 1. Juli 2009 erhöhen sich die gesetzlichen Renten deutlich. In Westdeutschland steigen sie um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent. So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen.  


neu_gesetzliche_regelung_krankenkasse Die Renten-Erhöhung gilt nicht nur für die gesetzliche Rentenversicherung, sondern auch für die Alterssicherung der Landwirte. Außerdem profitieren auch diejenigen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe beziehen: Sie erhalten ab 1. Juli 359 Euro statt bisher 351 Euro. Neu eingeführt wurde eine Sozialgeldstufe (zusätzlicher Kinderregelsatz) für Kinder von 6 bis 13 Jahren.

dgs_button_gruen_transparent.pngKRANKENKASSE: Die paritätisch (gleichberechtigt) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse werden zum 1. Juli 2009 um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Damit liegt der Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens

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dgs_button_grau_transparent.pngKURZARBEIT: Bei Bezug von Kurzarbeitergeld werden ab dem siebten Monat die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Das gilt ab 1. Januar 2009. Wichtig ist: Diese Erstattung muss man beantragen. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen oder in einzelnen Unternehmensteilen durchgeführt wird. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist damit eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Kurzarbeit ab Juli 2009 möglich.

 

dgs_button_grau_transparent.pngAußerdem muss bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neue Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit gemacht werden. Die Bezugsfrist läuft dann ohne Unterbrechung für den gesamten Bewilligungszeitraum weiter. Die Änderungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.