Oftmals wird das lästige Thema "Steuererklärung" immer wieder hinausgeschoben. Aber ohne Einkommensteuererklärung kommt auch keine Rückzahlung vom Finanzamt, welche manchmal einige hundert oder sogar tausend Euro betragen kann.
Die Lohnsteuerkarte bekommt jeder Arbeitnehmer am Ende eines Jahres für das nächste Jahr per Post zugestellt (gilt bis 2010). Es ist eine Karte aus Karton, auf der alle Daten eines Arbeitnehmers verzeichnet sind, die für den Abzug der Lohnsteuer notwendig sind.
Die alte Lohnsteuerkarte aus Karton wird Anfang 2011 durch eine Elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Das bedeutet zunächst einmal, dass die Angaben auf der alten Lohnsteuerkarte in Zukunft elektronisch zwischen Finanzamt und Arbeitgeber übermittelt werden.
Weiterlesen...Die meisten Arbeitnehmer bekommen keine neue Lohnsteuerkarte für 2011. Alle Angaben der 2010er Karte werden für 2011 übernommen. Was sich im neuen Jahr (2011) ändert ? Heirat, Geburt, Scheidung, Freibeträge, Steuerklasse ? wird auf der 2010er Karte eingetragen.
Weiterlesen...Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarte aufbewahren, bis das neue elektronische System läuft. Wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer im Laufe des kommenden Jahres den Arbeitgeber wechselt, so erhält er die Lohnsteuerkarte zur Weitergabe an den neuen Arbeitgeber zurück. Die Freibeträge, die auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen wurden, werden auch für 2011 übernommen.
Dann stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für 2011 aus. Ausnahme für diese Regel: Wer in 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnt und ledig ist, braucht diese Bescheinigung nicht. In diesem Fall können Arbeitgeber die Steuerklasse I veranlagen.
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