k01_symbol_geschaeftsfuehrung_k.png Aufsichtsrat der AG dgs_button_purpur_transparent.png

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan.
Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Die Satzung kann höhere Mitgliederzahlen festlegen.
Diese müssen jedoch durch drei teilbar sein.
Die gesetzlich festgelegte Höchstzahl ist 21.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Hauptversammlung gewählt. Die übliche Amtszeit beträgt vier Jahre.
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