k01_symbol_haftung_k.pngHaftung in der AG 

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Die Haftung des Vorstands:
Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, alle Geschäfte für die AG
sorgfältig zu führen.
Wenn die Arbeit des Vorstands negativ für die AG ist,
haftet jedes Vorstandsmitglied mit seinem Privatvermögen.

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Die Haftung der Aktionäre:
Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten (= Schulden) der AG.
Das einzige Risiko des Aktionärs ist, dass seine Aktien an Wert verlieren
oder im schlimmsten Fall nichts mehr wert sind. 
Das kann passieren, wenn die AG wegen Zahlungsunfähigkeit aufgelöst wird.
Man spricht von „Risikohaftung“ des Aktionärs.

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