Leitung der AG
Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte.
Seine Geschäftsführungsbefugnis ist unbeschränkt.
Ausnahme:
Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist ausdrücklich vorgesehen.
Pflichten des Vorstands:
Vorstandsmitglieder sind gesetzlich verpflichtet, die Geschäfte sorgfältig zu führen. Wenn der Vorstand das nicht macht, ist er schadensersatzpflichtig.
Aber:
Der Vorstand haftet nicht persönlich für die Schulden der AG, die AG haftet allein.