k01_symbol_geschaeftsfuehrung_k.png Leitung der AG dgs_button_purpur_transparent.png

Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte.
Seine Geschäftsführungsbefugnis ist unbeschränkt.

Ausnahme
Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist ausdrücklich vorgesehen.

Pflichten des Vorstands:
Vorstandsmitglieder sind gesetzlich verpflichtet, die Geschäfte sorgfältig zu führen. Wenn der Vorstand das nicht macht, ist er schadensersatzpflichtig.

Aber:
Der Vorstand haftet nicht persönlich für die Schulden der AG, die AG haftet allein.
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