Im Handelsgesetzbuch steht, wie die Bilanz aufgebaut sein muss.
Die Bilanz muss folgende Positionen enthalten:
- Anlagevermögen
- Umlaufvermögen
- Eigenkapital
- Schulden
- Rechnungsabgrenzungsposten (enthalten die jeweiligen Zahlungen vor
dem Bilanzstichtag. Sie sind aber Aufwand oder Ertrag in einer späteren Periode)
Die Bilanz ist nach dem HGB in deutscher Sprache und in Euro zu erstellen.
Der Kaufmann muss die Bilanz mit Datum unterschreiben.
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