Welche besonderen Rechte hatten Gehörlose in den 50er Jahren?
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Stimmt, damals gab es noch keine steuerlichen Vergünstigungen für Gehörlose. Erst 1960 wurden nach neuesten Bestimmungen die Schwererwerbsbehinderten-Ausweise ausgegeben. Jeder in Arbeit stehende Gehörlose konnte einen solchen erhalten. Gehörlose wurden als 50 - 70 % erwerbsbehindert eingestuft. Die Eintragung des Prozentsatzes war wichtig für den steuerfreien Betrag, der auch für Gehörlose galt; so die Mitteilung in der Deutschen Gehörlosen Zeitung (DGZ)-Nr. 3/1960.
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