dgs_button_el_wisoWelche besonderen Rechte hatten Gehörlose in den 50er Jahren?gl_1949_1957_frage_3

besonderen Kündigungsschutz
keine
Steuerermäßigung

dgs_button_el_wisoDas war leider nicht die richtige Antwort. Bitte versuchen Sie es noch einmal!

dgs_button_el_wisoStimmt, damals gab es noch keine steuerlichen Vergünstigungen für Gehörlose. Erst 1960 wurden nach neuesten Bestimmungen die Schwererwerbsbehinderten-Ausweise ausgegeben. Jeder in Arbeit stehende Gehörlose konnte einen solchen erhalten. Gehörlose wurden als 50 - 70 % erwerbsbehindert eingestuft. Die Eintragung des Prozentsatzes war wichtig für den steuerfreien Betrag, der auch für Gehörlose galt; so die Mitteilung in der Deutschen Gehörlosen Zeitung (DGZ)-Nr. 3/1960.